Empfehlungen

Das Geheimnis zu der richtigen Pflegevorsorge.

Können Sie oder Ihre Kinder sich den finanziellen Kollaps einer Pflegebedürftigkeit leisten?

Albert Schweizer sagte einst Pflegeleistung
„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen…“

Wenn nun ein Pflegefall auftritt, sollte dieses Denkmal nicht mit finanzeller Not und überforderung behaftet sein.
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer solchen Situation, Ihr Kind oder Ihre Kinder welches evtl. selbst auch Kinder hat, muss für seinen Haushalt seine Zukunft und seine Kinder aufkommen.
Jetzt kommt noch etwas dazu in diesem Beispiel „Sie“!

Bei den Kosten eines Pflegefalls ein denkbares Zenario. Dies möchten allerdings nur die wenigsten, man hat nun folgende Möglichkeiten dem entgegenzuwirken.

Wenn vorhanden Verkauft man sein Hab und Gut, seine Kapitalreserven werden aufgebraucht oder man Schützt sich durch eine privaten Vorsorge.

Dass letztere möchten wir Ihnen anhand verschiedener Möglichkeiten aufzeigen.

Pflegeversicherungen auf einen Blick

 Pflegetagegeldversicherung

Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit, erhält der Versicherte ein Tagegeld, ohne die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird nach den drei Pflegestufen gestaffelt. 

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Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen.

Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

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Pflegerentenversicherung

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) des Versicherten.

Anders als Krankenversicherer sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas teurer. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden.

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 auf hilfe angewiesen 

Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt des Pflegefalles. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen werden und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.